Online-Anmeldung für den Musikunterricht bei ProMusica - Musik macht Schule

 

Liebe Eltern, liebe Interessentinnen und Interessenten, 

nachfolgend können Sie sich über unser Online-Formular für den Musikunterricht bei ProMusica - Musik macht Schule anmelden. Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie innerhalb der nächsten Tage eine Rückmeldung, die Vertragsunterlagen und die Informationen zu Unterrichtszeit und -ort.

 

Neue Melodikakurse ab 12.02.:

Franz-Carl-Achard Grundschule (Standort Dankratweg)

montags um 13:45 Uhr

 

Grundschule am Fuchsberg

montags um 15:00 Uhr, freitags um 14:00 Uhr

 

Grundschule an der Wuhle

mittwochs um 14:10 Uhr

 

Angebote

Musikalische Früherziehung 21€ 30 min
Vorschulprogramm  21€ 30 min
     
Grundkurs (Melodika) 42€ 45 min
     
Akkordeon I (1. & 2. Jahr) 45€  45 min
Akkordeon II (3. & 4. Jahr) 48€ 45 min 
Akkordeon III/Ensemble (ab 5. Jahr) 51€ 45 min 
     
AOO Kids & Junior 51€ 45 min
AOO 45€  120 min
     

Keyboard/Klavier (auf Nachfrage, wenige Plätze)

45€ (ab dem zweiten, vierten und sechsten Unterrichtsjahr erhöht sich die monatliche Kursgebühr um 3€) 45 min

Zweitfächer

(Keyboard/Klavier/Theorie)

50% der Kursgebühr des Erstinstruments 45 min

 

Der Unterricht/die Proben finden 1x wöchentlich statt.

Nebenkosten wie Noten und Trainingsplaybacks, Raummieten, Fahrtkosten der Lehrperson, Kursbegleitbriefe, Verwaltungsaufwendungen und Sonderproben sind bereits in der Unterrichtsgebühr enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
Interessent:in
Erziehungsberechtigte:r
Zahlperson

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schulsatzung (Allgemeine Unterrichtsbedingungen AGB / Instrumentalausbildung) 

  1. Die musikalische Ausbildung findet semesterweise statt. 
    Für die Kurse Melodika, Akkordeon und Keyboard:
    Sommersemester: 01. April bis 30. September
    Wintersemester 01. Oktober bis 31. März
    Für die Musikalische Früherziehung und den Vorschulkurs:
    Sommersemester: 1. Januar bis 30. Juni
    Wintersemester: 1. August bis 31. Dezember
    Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des Landes Berlin. 

  2. Eine schriftliche Anmeldung ist nur einmal erforderlich. Sie gilt bis zur Abmeldung. Abmeldungen sind zum jeweiligen Semesterende möglich und schriftlich bis 7 Tage vor Abmeldetermin per Post oder per E-Mail zuzusenden. Eine Ausnahme bildet der Musikgrundkurs auf der Melodika: hier kann zusätzlich nach dem ersten Unterrichtsmonat bei Wunsch gekündigt werden. 

  3. Die Unterrichtsgebühr/Kursgebühr ist eine Semestergebühr, die in 6 gleichen Monatsraten per Einzugsverfahren abgebucht wird. Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Die Unterrichtsgebühren und -zeiten für die jeweiligen Fächer sind auf der Website ausgewiesen.

  4. Wenn mehr als ein Kind der Familie unterrichtet wird, ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr für das zweite Kind um 50 %, das dritte Kind einer Familie wird (wie alle weiteren) kostenfrei unterrichtet. Nimmt aus einer Familie neben dem Kind auch ein Elternteil am Unterricht teil, so ermäßigt sich die Eltern-Unterrichtsgebühr um 20 %. Ausgenommen hiervon sind die musikalische Früherziehung und der Vorschulkurs.

  5. Nebenkosten wie Noten und Trainingsplaybacks, Raummieten, Fahrtkosten der Lehrperson, Kursbegleitbriefe, Verwaltungsaufwendungen und Sonderproben sind bereits in der Unterrichtsgebühr enthalten und werden nicht gesondert berechnet. Sondernoten, die nicht zum regulären Ausbildungsprogramm gehören und den Schüler:innen zu Schul- und Aufführungszwecken überlassen werden, bleiben Eigentum der Lehrperson/des Komponisten/Arrangeurs.

  6. Öffentliche Auftritte der Musikschüler:innen (bei Schulfesten z.B.) sind mit der Lehrperson abzusprechen. 

  7. Mit der Anmeldung bei der Musikschule “PRO MUSICA - Musik macht Schule” erfolgt gleichzeitig der Beitritt zum gemeinnützigen Verein “PRO MUSICA - Musik macht Schule e.V.”. Eine Ausnahme bilden die Angebote in den Kindertagesstätten ("Musikalische Früherziehung" und "Vorschulprogramm"). Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 10,-€. Dieser Vereinsbeitrag wird einmalig im Januar zusammen mit der Musikschulgebühr abgebucht und auf das Vereinskonto überwiesen. Mit der Abmeldung von der Musikschule endet automatisch auch die Mitgliedschaft im Verein. 

  8. Um im Interesse aller Schüler:innen eine erfolgreiche Ausbildung zu gewährleisten, ist die Lehrkraft berechtigt, bei groben Verstößen gegen die allgemeine Schulordnung des Landes Berlin Schüler:innen vom weiteren Unterricht auszuschließen. Die Zahlungspflicht für die Restlaufzeit des Semesters bleibt davon unberührt.

  9. Musikschul- und vereinsrelevante Informationen werden per E-Mail über die Musikschule/den Verein versendet (z.B. Auftrittsankündigungen, Konzerteinladungen, Unterrichtsmitteilungen, Workshops, Musikschulprobenlager und -reisen, Musikschul- und Vereinsnewsletter).

  10. Die personengebunden Daten der Musikschüler:innen und deren Sorgeberechtigten werden entsprechend der Datenschutzordnung der Musikschule und des Vereins gemäß EU-DSGVO gespeichert und verarbeitet (siehe Datenschutzordnung). 

  11. Zum Nutzen unserer Musikschüler:innen wird ein guter Kontakt mit den Eltern gewünscht. Fragen, Vorschläge und kritische Anmerkungen sind stets willkommen.

Datenschutzerklärung

Datenschutzordnung der Musikschule „PRO MUSICA - Musik macht Schule“ und des Vereins „PRO MUSICA e.V.“ 

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt in der Musikschule als auch im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 

Mit der Anmeldung zum Musikunterricht und dem Beitritt zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitgliedes gemäß Art. 13 der DSGVO. 

Die Musikschule als auch der Verein müssen (Art. 6 der DSGVO) bei der Musikschulanmeldung und dem Vereinsbeitritt die Daten des Musikschülers/der Musikschülerin und deren Sorgeberechtigten erheben, die für die Betreuung und Verwaltung in der Musikschule bzw. Im Verein notwendig sind. Mit der Anmeldung zum Musikunterricht und dem Vereinsbeitritt werden folgende personenbezogenen Daten aufgenommen: 

  • Vor- und Zuname der Musikschüler:innen/des Vereinsmitgliedes/bei Minderjährigen zusätzlich der Name einer erziehungsberechtigten Person
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
  • Kommunikationskarten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Geburtsdaten
  • Bildungseinrichtung: Schule/KiTa, Klasse/KiTa-Gruppe
  • Bankdaten und die Einwilligung der Kontoinhaber:in für das SEPA-Lastschriftverfahren

Die personenbezogenen Daten werden im musikschul- und vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische sowie organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist (Firewall, Passwort, Virenschutz). 

Mit der Abmeldung von der Musikschule endet automatisch auch die Vereinsmitgliedschaft. Personenbezogene Daten werden spätestens nach einem Jahr im Verein und in der Musikschule gelöscht, ausgenommen der personenbezogenen Daten, die gemäß der steuerlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der Wirksamkeit der Abmeldung durch die Musikschule bzw. Den Verein aufzubewahren sind. Danach werden diese Daten gelöscht.

Bei Abschluss einer Instrumentenversicherung über die Musikschule werden Name, Anschrift und Art des Instrumentes an die Mannheimer Versicherung weitergeleitet. 

Im Falle einer Anzeige eines Schülerunfalls werden Name, Geburtsdatum und Anschrift an die Mannheimer Schülerunfall-Versicherung weitergeleitet.

An den Dachverband (Deutscher Harmonika Verband - DHV) werden keine Einzelmitgliedsdaten übermittelt. 

Auf die personengebundenen Anmeldedaten haben nur die mit der Verwaltung beauftragten Personen der Musikschule und des Vereins Zugriff. 

Die Übermittlung musikschul- und vereinsrelevanter Informationen per E-Mail (z.B. Auftrittsankündigungen, Konzerteinladungen, Unterrichtsmitteilungen, Workshops, Musikschulprobenlager und -reisen, Musikschul- und Vereinsnewsletter) als auch die Abrechnung der Jahresvereinsmitgliedsbeiträge erfolgt durch die musikschul- bzw. vereinsbeauftragten Personen.

Die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personengebundener Daten gemäß der EU-DSGVO kann jederzeit schriftlich oder durch eine E-Mail an die Musikschule/den Verein widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 der DSGVO). 

Widerrufsbelehrung